Cannabis im Flieger – ist das erlaubt?

Cannabis im Flieger – ist das erlaubt?

Cannabis ist seit April in Deutschland teillegalisiert. Aber noch immer sind viele Fragen offen. Zum Beispiel, ob Reisende Marihuana mit in den Urlaub nehmen dürfen. Der Zoll hat darauf eine klare Antwort.
Seit April 2024 ist das Kiffen in Deutschland legal. Zumindest teilweise. Nach wie vor ist der Konsum an ein enges Regelwerk geknüpft. Und das ist komplex, mitunter verwirrend. Erlaubt ist beispielsweise das Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum, nur konsumieren darf man es nicht überall. So ist es unter anderem nicht erlaubt, am Nachmittag in Fußgängerzonen einen Joint zu rauchen, nachts hingegen ist das kein Problem. Und wie ist es mit der Mitnahme von Gras bei der nächsten Flugreise?

Bisher war das strikt untersagt. Wurde dennoch Gras im Gepäck gefunden, musste der Reisende mit einer Verhaftung rechnen, auch wenn es sich nur um geringe Mengen handelte. Und das ist bei Auslandsreisen nach wie vor so. Direkt am 1. April, dem Tag der Teillegalisierung, machte der Zoll klar, dass die "Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis" nach wie vor "verboten und strafbar" sei. Das bedeutet also, dass ich nur, weil ich in Deutschland eine bestimmte Menge Gras bei mir haben darf, ich dieses nicht im Ausland erwerben und nach Deutschland mitbringen darf. Gleichzeitig darf ich es aus Deutschland nicht an mein Reisziel im Ausland mitnehmen.

Auf Inlandsflügen in Deutschland ist die Mitnahme von Cannabis legal
Es gibt aber tatsächlich Ausnahmen, nämlich dann, wenn man innerhalb Deutschlands fliegt. "Im Rahmen der erlaubten Mengen des Cannabisgesetzes ist eine Mitnahme auf innerdeutschen Flügen nicht sanktionierbar", führt ein Sprecher der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt auf Anfrage des Fachportals "Aerotelegraph" aus. Aus luftsicherheitsrechtlichen Gründen gemäß Paragraph 5 Luftsicherheitsgesetz bestünden keine Einwände zur Mitnahme von Cannabis von bis zu 25 Gramm im mitgeführten Hand- oder Reisegepäck, so der Sprecher. Diese Regelung gelte für Fluggäste wie Flugpersonal gleichermaßen. Luftfahrtunternehmen könnten allerdings auf arbeitsrechtlicher Ebene für die Crews anderweitige Regelungen treffen.

Die Lufthansa jedenfalls, die in Deutschland mehr als 80 Prozent aller Inlandflüge ausführt, verweist in ihren Beförderungsbedingungen auf die Gesetze in den jeweiligen Ländern. Demnach gelten für Fluggäste und Gepäck die Vorschriften des Staates, von dem aus "abgeflogen, der angeflogen oder überflogen wird". Bei Inlandflügen ist die Mitnahme, wenn die legale Menge nicht überschritten wird, also erlaubt.

Quelle: BundesgesundheitsministeriumZollAerotelegraph

 

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